Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme und einem oder auch bis zu drei persönlichen Erstgesprächen vereinbaren wir bis zu vier „probatorische Sitzungen". Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Planung der Therapie.
Sie lernen mich und meine Behandlungsphilosophie und Arbeitsweise kennen, bringen Ihr Anliegen vor und gemeinsam klären wir, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Ich berate Sie zur weiteren Vorgehensweise und beantrage die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte und - falls vorhanden - Berichte von Vorbehandlungen mit.
Des Weiteren dient die Probatorik der Bildung eines ersten Verständnisrahmens zur Entwicklung Ihrer aktuellen Probleme und Symptome. Dazu ergänzend werden zu Diagnostikzwecken Fragebögen oder Selbstbeobachtungsprotokolle zur genaueren Abklärung eingesetzt. Im Anschluss werden ich Ihnen eine diagnostische Einschätzung geben, wir werden gemeinsam Perspektiven und Ziele bestimmen, die Sie im Rahmen der Therapie erreichen möchten und einen Behandlungsplan besprechen.
Sollten Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, stelle ich den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Nachdem die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt worden ist, vereinbaren wir weitere Termine. Die Anzahl an Therapiesitzungen hängt von der Schwere Ihrer Symptome und unserer individuellen Vereinbarung ab und beträgt in der Regel 24-80 Sitzungen im wöchentlichen Abstand. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, Doppelstunden zu planen.
Die Inhalte der Therapie hängen von Ihrer Symptomatik und Ihrem persönlichen Erleben ab.
Terminservicestellen
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Sie ist NICHT vergleichbar mit einer Therapiesitzung, sondern dient der Klärung, ob eine psychische Krankheit vorliegt und ob eine Psychotherapie indiziert ist oder andere Unterstützung- und Beratungsangebote ausreichend hilfreich sein können. Die ggf. anschließende Therapie kann, muss aber nicht durch den Therapeuten fortgeführt werden, der die Sprechstunde durchgeführt hat.