Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, was bedeutet, dass nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen gestellt werden muss.
Privat versicherte PatientInnen:
Bei privat versicherten PatientInnen werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Doch hat jede Versicherung ihre individuellen Bestimmungen. Deshalb sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für Psychotherapie erkundigen. Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) üblichen Sätzen.
SelbstzahlerInnen:
Natürlich können Sie die Kosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dabei nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).